(BAKredWWSUBefÜV)
Verordnung zur Übertragung der Befugnis zum Erlaß von Rechtsverordnungen auf das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen nach dem Gesetz zu dem Vertrag vom 18. Mai 1990 über die Schaffung einer Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik

Ausfertigungsdatum: 04.09.1990


§ 2 BAKredWWSUBefÜV

(1) Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes in Verbindung mit Artikel 36 des in der Eingangsformel genannten Gesetzes auch im Land Berlin.

(2) Diese Verordnung gilt ferner nach Artikel 3 Satz 1 in Verbindung mit Anlage I Artikel 8 § 5 des in der Eingangsformel genannten Vertrages in der Deutschen Demokratischen Republik einschließlich Berlin (Ost).