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(BAIUDBwOWiZustV)
Verordnung über die Zuständigkeit des Bundesamtes für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten


Ausfertigungsdatum: 24.06.2013

Eingangsformel
§ 1 Zuständigkeit nach dem Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch
§ 2 Zuständigkeit nach dem Tierschutzgesetz
§ 3 Zuständigkeit nach dem Tierseuchengesetz
§ 4 Zuständigkeit nach dem Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz
§ 5 Zuständigkeit nach dem Infektionsschutzgesetz
§ 6 Zuständigkeit nach dem Medizinproduktegesetz
§ 7 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

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