§ 8 BAFzAZustAnO Übertragung von Zuständigkeiten nach der Arbeitszeitverordnung
Dem Bundesamt werden die der obersten Dienstbehörde nach der Arbeitszeitverordnung zustehenden Befugnisse übertragen mit Ausnahme der Befugnisse nach § 7a der Arbeitszeitverordnung.
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