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(BAföG-AuslandszuschlagsV)
Verordnung über die Zuschläge zu dem Bedarf nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz bei einer Ausbildung im Ausland


Ausfertigungsdatum: 25.06.1986

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 6 G v. 24.10.2010 I 1422

Eingangsformel
§ 1 Zuschläge zu dem Bedarf
§ 2 Höhe des Auslandszuschlags
§ 3 Studiengebühren
§ 4 Aufwendungen für Reisen zum Ausbildungsort
§ 5 Aufwendungen für die Krankenversicherung
§ 6 Verhältnis zur Härteverordnung
§ 7 Anwendungsbestimmungen aus Anlass der Änderungen durch das Zweiundzwanzigste Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes
§ 8 Anwendungsbestimmung aus Anlass der Änderungen durch das Dreiundzwanzigste Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes

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