(BäderMeistPrV)
Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluß Geprüfter Meister für Bäderbetriebe/Geprüfte Meisterin für Bäderbetriebe

Ausfertigungsdatum: 07.07.1998


Anlage 2 BäderMeistPrV (zu § 8 Absatz 3)

(Fundstelle: BGBl. I 1998, 1817;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)


Muster
........................................................................
(Bezeichnung der zuständigen Stelle)

Zeugnis
über die
Prüfung zum anerkannten Abschluß
Geprüfter Meister für Bäderbetriebe/Geprüfte Meisterin für Bäderbetriebe

Herr/Frau ..............................................................
geboren am ................... in ....................................
hat am ....................... die Prüfung zu anerkannten Abschluß

Geprüfter Meister für Bäderbetriebe/Geprüfte Meisterin für Bäderbetriebe

gemäß der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluß Geprüfter
Meister für Bäderbetriebe/Geprüfte Meisterin für Bäderbetriebe vom
7. Juli 1998 (BGBl. I S. 1810), die zuletzt durch Artikel 40
der Verordnung vom 26. März 2014 (BGBl. I S. 274) geändert
worden ist, mit folgenden Ergebnissen bestanden:

Ergebnisse der Prüfung Note
I. Allgemeiner Teil ...........
1. Grundlagen für kostenbewußtes Handeln ...........
2. Grundlagen für rechtsbewußtes Handeln ...........
3. Grundlagen für die Zusammenarbeit im Betrieb ...........
II. Fachtheoretischer Teil ...........
1. Mathematische und naturwissenschaftliche Grundlagen ...........
2. Bädertechnik ...........
3. Bäderbetrieb ...........
4. Schwimm- und Rettungslehre ...........
5. Gesundheitslehre ...........
III. Fachpraktischer Teil ...........
1. Rettungsschwimmen und Schwimmsport ...........
2. Management und Führungsaufgaben ...........
3. Betriebstechnische Situationsaufgabe ...........
IV. Berufs- und arbeitspädagogischer Eignung
Der Prüfungsteilnehmer/Die Prüfungsteilnehmerin hat nach
§ 3 Absatz 3 den Nachweis über den Erwerb der berufs-
und arbeitspädagogischen Eignung durch die
Prüfung am .......... in .......... vor .......... erbracht.

(Im Falle des § 7: "Der Prüfungsteilnehmer/Die Prüfungsteilnehmerin
wurde nach § 7 im Hinblick auf die am ... in ... vor ... abgelegte
Prüfung vom Prüfungsbestandteil ... freigestellt.")

Dieser Abschluss ist im Deutschen und Europäischen Qualifikationsrahmen
dem Niveau 6 zugeordnet; vergleiche Bekanntmachung vom 1. August 2013
(BAnz AT 20.11.2013 B2).



Datum .................................
Unterschrift(en) ......................

(Siegel der zuständigen Stelle)