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(BäderMeistPrV)
Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluß Geprüfter Meister für Bäderbetriebe/Geprüfte Meisterin für Bäderbetriebe


Ausfertigungsdatum: 07.07.1998

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 6 Abs. 15 G v. 23.5.2017 I 1228

Eingangsformel
§ 1 Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses
§ 2 Zulassungsvoraussetzungen
§ 3 Gliederung und Inhalt der Prüfung
§ 4 Allgemeiner Teil
§ 5 Fachtheoretischer Teil
§ 6 Fachpraktischer Teil
§ 7 Anrechnung anderer Prüfungsleistungen
§ 8 Bestehen der Prüfung
§ 9 Wiederholung der Prüfung
§ 10 Übergangsvorschrift
§ 11 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Anlage 1 (zu § 8 Absatz 3)
Anlage 2 (zu § 8 Absatz 3)

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