(1) Dem Bäcker-Handwerk sind folgende Tätigkeiten zuzurechnen: 
        
        Herstellung von Brot, Brötchen und sonstigem Kleingebäck, Feinen Backwaren, insbesondere Torten, Desserts und Dauerbackwaren, sowie von Speiseeis.
    
    
        (2) Dem Bäcker-Handwerk sind folgende Kenntnisse und Fertigkeiten zuzurechnen: 
        
            - 1.
- 
                Kenntnisse der berufsbezogenen Biologie, Physik und Chemie, insbesondere Lebensmittelchemie, 
- 2.
- 
                Kenntnisse der berufsbezogenen Roh- und Hilfsstoffe, 
- 3.
- 
                Kenntnisse der berufsbezogenen Grundrezepte und ihrer Abwandlungen, 
- 4.
- 
                Kenntnisse des Gär- und Backvorgangs, 
- 5.
- 
                Kenntnisse der Arten physikalischer, chemischer und biologischer Lockerung, 
- 6.
- 
                Kenntnisse der Lagerung und Frischhaltung, 
- 7.
- 
                Kenntnisse des Kühlens, des Frostens und des Unterbrechens der Gärung, 
- 8.
- 
                Kenntnisse der Herstellung von Speiseeis und Speiseeis-Erzeugnissen, 
- 9.
- 
                Kenntnisse über die Herstellung von Teigwaren, 
- 10.
- 
                Kenntnisse der Gestaltung und Formgebung von Bäckereierzeugnissen, 
- 11.
- 
                Kenntnisse der Funktionsweise der Backofensysteme und Kälteanlagen sowie der Maschinen und Geräte, 
- 12.
- 
                Kenntnisse der berufsbezogenen Verkaufskunde und -förderung, insbesondere der Verkaufspsychologie und -techniken, 
- 13.
- 
                Kenntnisse der berufsbezogenen Berechnungen und Kalkulationen sowie der Vertriebsorganisation, insbesondere Abrechnungssysteme, 
- 14.
- 
                Kenntnisse der berufsbezogenen Vorschriften der Arbeitssicherheit und des Arbeitsschutzes, des Umweltschutzes, insbesondere der Abfallbeseitigung, sowie der rationellen Energieverwendung, 
- 15.
- 
                Kenntnisse der berufsbezogenen Vorschriften und Bestimmungen, insbesondere des Lebensmittelrechts, der Lebensmittelüberwachung sowie der Hygiene, 
- 16.
- 
                Kenntnisse der berufsbezogenen Produktprüfungen, 
- 17.
- 
                Kenntnisse über Produkthaftung und Qualitätsmanagement, insbesondere Qualitätssicherungssysteme, 
- 18.
- 
                Auswählen und Dosieren der Rohstoffe, 
- 19.
- 
                Führen von Sauerteigen, 
- 20.
- 
                Kneten, Mixen und Rühren von Teigen, 
- 21.
- 
                Abwiegen, Wirken und Formen von Teigen für Brot, Brötchen und sonstiges Kleingebäck, 
- 22.
- 
                Anschlagen, Dressieren und Aufstreichen von Massen sowie Abrösten von Brand-, Makronen- und Florentinermassen, 
- 23.
- 
                Führen und Aufarbeiten von Hefeteigen, 
- 24.
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                Anwirken, Touren und Aufbereiten von Plunder- und Blätterteigen, 
- 25.
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                Anwirken, Ausrollen und Aufarbeiten von Mürbeteigen, 
- 26.
- 
                Lagern, Anwirken und Ausformen von Honig- und Lebkuchenteigen, 
- 27.
- 
                Steuern von Backvorgängen, 
- 28.
- 
                Kochen, Tablieren und Auftragen von Glasuren, 
- 29.
- 
                Füllen, Garnieren und Überziehen von Torten, Formstücken und Desserts, 
- 30.
- 
                Füllen, Garnieren und Überziehen von Gebäcken aus Plunder-, Blätter- und Mürbeteigen sowie aus Makronenmassen, 
- 31.
- 
                Temperieren und Spänen von Kuvertüren sowie Überziehen mit Kuvertüren, 
- 32.
- 
                Frosten und Entfrosten von Halbfertig- und Enderzeugnissen sowie Unterbrechen der Gärung von Teigen, 
- 33.
- 
                Zubereiten, Gefrieren und Portionieren von Speiseeis, 
- 34.
- 
                Entwerfen und Herstellen von Schaustücken, 
- 35.
- 
                Präsentieren, insbesondere Dekorieren, und Verkaufen von Back- und Handelswaren, 
- 36.
- 
                Schneiden und Verpacken von Backwaren, 
- 37.
- 
                Pflegen und Instandhalten der berufsbezogenen Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Anlagen.