(1) Im Prüfungsbereich Automatenbewirtschaftung soll der Prüfling nachweisen, dass er in der Lage ist, 
        
            - 1.
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                Kundenwünsche zu ermitteln, Maßnahmen zur Kundengewinnung und zur Kundenbindung vorzubereiten und umzusetzen, 
- 2.
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                den Bedarf an Waren und Ersatzteilen zu ermitteln und nach Verwendungszweck zusammenzustellen, 
- 3.
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                Kassierungen durchzuführen, Kassenbestände auszulesen und zu dokumentieren und Zahlungsmittel zu prüfen und 
- 4.
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                Automatenabrechnungen, Kassenabschlüsse und Soll-Ist-Vergleiche durchzuführen. 
(2) Der Prüfling soll Aufgaben schriftlich bearbeiten.
    (3) Die Prüfungszeit beträgt 90 Minuten.