Auswandererberatungserlaubnisverordnung (AuswErlV)
Verordnung über die Erlaubnis zur Auswandererberatung

Ausfertigungsdatum: 10.04.2013


§ 4 AuswErlV Mitteilungspflicht

Änderungen zu den nach den vorstehenden Vorschriften gemachten Angaben sind dem Bundesverwaltungsamt unverzüglich und unaufgefordert mitzuteilen.