Ausfertigungsdatum: 10.04.2013
Der Bewerber hat zur Beurteilung seiner Sachkunde Unterlagen vorzulegen, aus denen seine Qualifikation für die Beratertätigkeit deutlich wird. Die Sachkunde kann insbesondere durch im Studium und in Aus- und Fortbildungen erworbene Zeugnisse, Zertifikate und ähnliche Urkunden belegt werden. Die erforderliche Sachkunde umfasst insbesondere: