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Schlußformel >

Auslandszuständigkeitsverordnung (AuslZustV)
Verordnung über die Zuständigkeit der Verwaltungsbehörden der Kriegsopferversorgung für Berechtigte im Ausland

Ausfertigungsdatum: 28.05.1991


§ 7 AuslZustV

Diese Verordnung tritt am 1. Mai 1991 in Kraft.

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