Bereinigungsgesetz für deutsche Auslandsbonds (AuslWBG)
Gesetz zur Bereinigung von deutschen Schuldverschreibungen, die auf ausländische Währung lauten

Ausfertigungsdatum: 25.08.1952


§ 79 AuslWBG Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am ersten Tage des auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft.