Bereinigungsgesetz für deutsche Auslandsbonds (AuslWBG)
Gesetz zur Bereinigung von deutschen Schuldverschreibungen, die auf ausländische Währung lauten

Ausfertigungsdatum: 25.08.1952


§ 67 AuslWBG Ausschließliche Zuständigkeit

Die in diesem Gesetz begründeten Zuständigkeiten sind ausschließlich.