Bereinigungsgesetz für deutsche Auslandsbonds (AuslWBG)
Gesetz zur Bereinigung von deutschen Schuldverschreibungen, die auf ausländische Währung lauten

Ausfertigungsdatum: 25.08.1952


§ 61 AuslWBG Wirkung der Freigabeentscheidung

Wenn einem Antrag nach § 60 ganz oder teilweise stattgegeben worden ist, ersetzt die rechtskräftige Entscheidung die Willenserklärung der Gläubiger, Treuhänder, Zahlungsagenten und anderen Stellen, die sonst für die Freigabe oder Aufhebung der in § 59 bezeichneten Rechte und Verpflichtungen erforderlich ist.