Bereinigungsgesetz für deutsche Auslandsbonds (AuslWBG)
Gesetz zur Bereinigung von deutschen Schuldverschreibungen, die auf ausländische Währung lauten

Ausfertigungsdatum: 25.08.1952


§ 58 AuslWBG Durchführungsvorschriften

Die Bundesregierung kann das in den Fällen der §§ 55 bis 57 zu beobachtende Verfahren durch Rechtsverordnung näher regeln.