Bereinigungsgesetz für deutsche Auslandsbonds (AuslWBG)
Gesetz zur Bereinigung von deutschen Schuldverschreibungen, die auf ausländische Währung lauten

Ausfertigungsdatum: 25.08.1952


§ 34 AuslWBG Vereinbarte Schiedsgerichte

Für ein schiedsrichterliches Verfahren, dem der Anmelder und der Aussteller sich unterworfen haben, gilt § 33 sinngemäß.