Als materielle Mehraufwendungen und immaterielle Belastungen im Verwendungsgebiet und am Ort der besonderen Verwendung werden berücksichtigt:
- 1.
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Allgemeine physische und psychische Belastungen, insbesondere durch
- a)
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Art und Dauer der Verwendung,
- b)
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Einschränkung der persönlichen Bewegungsfreiheit, der Privatsphäre oder der Freizeitmöglichkeiten,
- c)
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Unterbringung in Zelten, Containern oder Massenunterkünften,
- d)
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erhebliche, potentiell gesundheitsgefährdende Mängel der Sanitär- und Hygieneeinrichtungen,
- e)
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besondere zeitliche Beanspruchung während der gesamten Dauer der Verwendung, hohe Bereitschaftsstufen,
- f)
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extreme Klimabelastungen;
- 2.
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Gefahr für Leib und Leben, insbesondere durch
- a)
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Seuchen, Epidemien, Tropenkrankheiten, gefährliche Strahlen oder Chemikalien,
- b)
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minenverseuchtes Gebiet,
- c)
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Terrorakte, organisierte Kriminalität, hohe Gewaltbereitschaft, Piraterie, Geiselnahme,
- d)
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bürgerkriegsähnliche und kriegerische Auseinandersetzungen, Bürgerkrieg;
- 3.
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Mehraufwendungen, die durch die besonderen Verhältnisse im Verwendungsgebiet, insbesondere durch Mängel und erschwerende Umstände bei Versorgung und Kommunikation entstehen, soweit keine reisekostenrechtlichen Ansprüche bestehen.