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(AuslInvG)
Gesetz über steuerliche Maßnahmen bei Auslandsinvestitionen der deutschen Wirtschaft


Ausfertigungsdatum: 18.08.1969

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 268 V v. 31.8.2015 I 1474

§ 1 Steuerfreie Rücklage bei Überführung bestimmter Wirtschaftsgüter in Gesellschaften, Betriebe oder Betriebstätten im Ausland
§ 2 Ausländische Verluste bei Doppelbesteuerungsabkommen
§ 3 Steuerfreie Rücklage für Verluste von ausländischen Tochtergesellschaften
§ 4
§ 5 Gemeinsame Voraussetzungen
§ 6 Gewerbesteuer
§ 7 Ermächtigung
§ 8 Anwendungsbereich
§ 9 Anwendung im Land Berlin
§ 10 Inkrafttreten

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