Auslandsunterhaltsgesetz (AUG 2011)
Gesetz zur Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im Verkehr mit ausländischen Staaten


Ausfertigungsdatum: 23.05.2011

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 5 G v. 20.11.2015 I 2018

Kapitel 1 Allgemeiner Teil
Abschnitt 6 Ergänzende Zuständigkeitsregelungen; Zuständigkeitskonzentration
Kapitel 2 Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen
Abschnitt 3 Verfahren mit Exequatur nach der Verordnung (EG) Nr. 4/2009 und den Abkommen der Europäischen Union
Abschnitt 4 Anerkennung und Vollstreckung von Unterhaltstiteln nach völkerrechtlichen Verträgen
Unterabschnitt 1 Allgemeines
Unterabschnitt 2 Anerkennung und Vollstreckung von Unterhaltstiteln nach dem Haager Übereinkommen vom 23. November 2007 über die internationale Geltendmachung der Unterhaltsansprüche von Kindern und anderen Familienangehörigen
Unterabschnitt 3 Anerkennung und Vollstreckung von Unterhaltstiteln nach dem Haager Übereinkommen vom 2. Oktober 1973 über die Anerkennung und Vollstreckung von Unterhaltsentscheidungen
Unterabschnitt 4 Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen vom 16. September 1988
Abschnitt 5 Verfahren bei förmlicher Gegenseitigkeit
Kapitel 3 Vollstreckung, Vollstreckungsabwehrantrag, besonderes Verfahren; Schadensersatz
Kapitel 4 Entscheidungen deutscher Gerichte; Mahnverfahren
Kapitel 5 Kosten; Übergangsvorschriften
Abschnitt 1 Kosten
Abschnitt 2 Übergangsvorschriften