In der Datei nach § 49a Abs. 1 werden nur folgende Daten gespeichert:
- 1.
-
Angaben zum Inhaber des Fundpapiers:
- a)
-
Familienname, Geburtsname, Vornamen, Schreibweise der Namen nach deutschem Recht,
- b)
-
Geburtsdatum und Geburtsort,
- c)
-
Geschlecht,
- d)
-
Staatsangehörigkeit,
- e)
-
Größe,
- f)
-
Augenfarbe,
- g)
-
Lichtbild,
- h)
-
Fingerabdrücke,
- 2.
-
Angaben zum Fundpapier:
- a)
-
Art und Nummer,
- b)
-
ausstellender Staat,
- c)
-
Ausstellungsort und -datum,
- d)
-
Gültigkeitsdauer,
- 3.
-
weitere Angaben:
- a)
-
Bezeichnung der einliefernden Stelle,
- b)
-
Angaben zur Aufbewahrung oder Rückgabe,
- 4.
-
Ablichtung aller Seiten des Fundpapiers,
- 5.
-
Ablichtungen der Nachweise der Rückgabe an den ausstellenden Staat.