(AtStrlSVDBest)
Durchführungsbestimmung zur Verordnung über die Gewährleistung von Atomsicherheit und Strahlenschutz

Ausfertigungsdatum: 11.10.1984


§ 18 AtStrlSVDBest

Die personendosimetrische Überwachung der inneren Strahlenbelastung von Strahlenwerktätigen, die insbesondere in Arbeitsräumen der Klassen I und II gemäß § 34 und in Kernanlagen tätig sind, erfolgt durch das Staatliche Amt für Atomsicherheit und Strahlenschutz mittels Ganzkörpermessung oder Messung von Ausscheidungsproben. Das Staatliche Amt für Atomsicherheit und Strahlenschutz kann diese Aufgaben auch dem Betrieb übertragen. Art und Umfang der Überwachung richten sich nach dem Arbeitsvorhaben und den Ergebnissen der Überwachungsmessungen gemäß § 21. In besonderen Fällen kann das Staatliche Amt für Atomsicherheit und Strahlenschutz festlegen, daß die innere Strahlenbelastung auf der Grundlage der Messung der Aktivitätskonzentration der Luft an repräsentativen Arbeitsplätzen bestimmt wird.