(AtStrlSVDBest)
Durchführungsbestimmung zur Verordnung über die Gewährleistung von Atomsicherheit und Strahlenschutz

Ausfertigungsdatum: 11.10.1984


§ 11 AtStrlSVDBest Änderungen

Vor der Veränderung von personellen oder sachlichen Voraussetzungen, die einer Genehmigung zugrunde liegen, ist eine Änderung der Genehmigung zu beantragen.