Auslandstrennungsgeldverordnung (ATGV)
Verordnung über das Auslandstrennungsgeld

Ausfertigungsdatum: 04.05.1991


§ 17 ATGV Übergangsvorschrift

Ein vor dem Inkrafttreten dieser Änderungsverordnung bewilligtes Auslandstrennungsgeld nach § 1 Abs. 3 Satz 2 wird nach den bisherigen Vorschriften weitergewährt.