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Antiterrordateigesetz (ATDG)
Gesetz zur Errichtung einer standardisierten zentralen Antiterrordatei von Polizeibehörden und Nachrichtendiensten von Bund und Ländern


Ausfertigungsdatum: 22.12.2006

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 10 G v. 14.8.2017 I 3202

§ 1 Antiterrordatei
§ 2 Inhalt der Antiterrordatei und Speicherungspflicht
§ 3 Zu speichernde Datenarten
§ 4 Beschränkte und verdeckte Speicherung
§ 5 Zugriff auf die Daten
§ 6 Weitere Verwendung der Daten
§ 6a Erweiterte projektbezogene Datennutzung
§ 7 Übermittlung von Erkenntnissen
§ 8 Datenschutzrechtliche Verantwortung
§ 9 Protokollierung, technische und organisatorische Maßnahmen
§ 10 Datenschutzrechtliche Kontrolle, Auskunft an den Betroffenen
§ 11 Berichtigung, Löschung und Sperrung von Daten
§ 12 Errichtungsanordnung
§ 13 Einschränkung von Grundrechten

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