Umweltschutzprotokoll-Ausführungsgesetz (AntarktUmwSchProtAG)
Gesetz zur Ausführung des Umweltschutzprotokolls vom 4. Oktober 1991 zum Antarktis-Vertrag

Ausfertigungsdatum: 22.09.1994


§ 32 AntarktUmwSchProtAG Bergbauverbot

(1) Die Prospektion, Exploration, Erschließung oder Gewinnung von Bodenschätzen in der Antarktis ist verboten.

(2) Absatz 1 gilt nicht für wissenschaftliche Forschungstätigkeiten.