Ausfertigungsdatum: 22.09.1994
Polystyrolkügelchen, Polystyrolspäne oder ähnlich beschaffenes Verpackungsmaterial sowie Polychlorbiphenyle (PCBs) und Schädlingsbekämpfungsmittel dürfen nicht auf das Land oder das Schelfeis verbracht oder in das Wasser eingebracht werden.