Antragsfristverordnung (AnFrV) Verordnung zur Verlängerung der Frist für die Stellung von Anträgen nach
§ 1 Abs. 4 sowie § 10 des Vermögenszuordnungsgesetzes
Wir nutzen Cookies und Webtracking um unser Webangebot für Sie zu verbessern. Hier können Sie die Webtracking-Einstellungen ändern: Webtracking-Einstellungen