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Antragsfristverordnung (AnFrV)
Verordnung zur Verlängerung der Frist für die Stellung von Anträgen nach § 1 Abs. 4 sowie § 10 des Vermögenszuordnungsgesetzes

Ausfertigungsdatum: 14.06.1994


§ 4 AnFrV Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 30. Juni 1994 in Kraft.

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