Arzneimittel- und Wirkstoffherstellungsverordnung (AMWHV)
Verordnung über die Anwendung der Guten Herstellungspraxis bei der Herstellung von Arzneimitteln und Wirkstoffen und über die Anwendung der Guten fachlichen Praxis bei der Herstellung von Produkten menschlicher Herkunft
Ausfertigungsdatum: 03.11.2006
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 3 V v. 2.7.2018 I 1080
Abschnitt 1 Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
Abschnitt 2 Allgemeine Anforderungen
Abschnitt 3 Arzneimittel, Blutprodukte und andere
Blutbestandteile sowie Produkte menschlicher Herkunft
Abschnitt 4 Wirkstoffe nicht menschlicher Herkunft
Abschnitt 5 Sondervorschriften
Abschnitt 5a Sondervorschriften für Entnahme- und Gewebeeinrichtungen sowie für Gewebespenderlabore
Abschnitt 5b Ergänzende Vorschriften für die Kodierung von Gewebe und Gewebezubereitungen
Abschnitt 5c Sondervorschriften für Einrichtungen mit einer Erlaubnis nach § 13 des Arzneimittelgesetzes oder § 72 des Arzneimittelgesetzes
Abschnitt 6 Ordnungswidrigkeiten
Abschnitt 7 Schlussvorschriften