(AMRadV)
Verordnung über radioaktive oder mit ionisierenden Strahlen behandelte Arzneimittel

Ausfertigungsdatum: 28.01.1987


§ 4 AMRadV Verhältnis zum Strahlenschutzgesetz

Die Vorschriften des Strahlenschutzgesetzes und der darauf gestützten Rechtsverordnungen bleiben unberührt.