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(AMRadV)
Verordnung über radioaktive oder mit ionisierenden Strahlen behandelte Arzneimittel


Ausfertigungsdatum: 28.01.1987

Stand: Neugefasst durch Bek. v. 19.1.2007 I 48;

§ 1 Verkehrsfähigkeit von Arzneimitteln, die mit ionisierenden Strahlen behandelt worden sind
§ 2 Verkehrsfähigkeit radioaktiver Arzneimittel
§ 3 Kennzeichnung, Packungsbeilage, Fachinformation
§ 4 Verhältnis zum Strahlenschutzgesetz
§ 5 Ordnungswidrigkeiten
§ 6 Übergangsregelung
§ 6a (weggefallen)
§ 7 (weggefallen)
§ 8 (Inkrafttreten)

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