Allgemeine Lotsverordnung (ALV)
Verordnung über die Seelotsreviere und ihre Grenzen

Ausfertigungsdatum: 21.04.1987


§ 3 ALV Aufsichtsbehörde

Aufsichtsbehörde für die Seelotsreviere ist die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt.