Altschuldenhilfe-Gesetz (AltSchG)
Gesetz über Altschuldenhilfen für Kommunale Wohnungsunternehmen,
Wohnungsgenossenschaften und private Vermieter in dem in Artikel 3 des
Einigungsvertrages genannten Gebiet
Ausfertigungsdatum: 23.06.1993
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 4 V v. 31.8.2015 I 1474
Erster Teil Allgemeine Grundsätze
Zweiter Teil Teilentlastung durch Schuldübernahme
Dritter Teil Gewährung einer Zinshilfe
Vierter Teil Verfahrens- und Schlußvorschriften