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(AltölV)
Altölverordnung


Ausfertigungsdatum: 27.10.1987

Stand: Neugefasst durch Bek. v. 16.4.2002 I 1368;

Erster Abschnitt Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Anwendungsbereich
§ 1a Definitionen
§ 2 Vorrang der Aufbereitung
§ 3 Grenzwerte
§ 4 Getrennte Entsorgung, Vermischungsverbote
§ 5 Entnahme, Untersuchung und Aufbewahrung von Proben
§ 6 Ergänzende Erklärungen zur Nachweisführung
Zweiter Abschnitt Anforderungen an die Abgabe von Verbrennungsmotoren- oder Getriebeölen
§ 7 Kennzeichnung der Gebinde
§ 8 Altölannahmestelle bei Abgabe an Endverbraucher
§ 9 Ausnahmen für gewerbliche Endverbraucher, Schiffahrt
Dritter Abschnitt Schlussbestimmungen
§ 10 Ordnungswidrigkeiten
§ 11 Ablösung von Vorschriften
(XXXX) §§ 12 und 13 (weggefallen)
§ 14
Anlage 1 (zu § 2 Abs. 2 und § 4 Abs. 3 und 6) Zuordnung von Abfallschlüsseln zu einer Sammelkategorie
Anlage 2 (zu § 5 Abs. 3) Probenahme und Untersuchung von Altöl
Anlage 3 (zu § 6 Abs. 1 und 2) Erklärung über die Entsorgung von Altölen

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