Bei der Erhebung werden erfaßt 
        
            - 1.
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                die Formen der betrieblichen Altersversorgung, 
- 2.
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                die Zahl der Unternehmen, die über eine betriebliche Altersversorgung verfügen, und die Zahl der Arbeitnehmer, die eine betriebliche Versorgungsleistung zu erwarten haben, 
- 3.
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                die durchschnittliche Höhe der monatlichen Versorgungsleistung, die im Zeitpunkt der Erhebung nach 35 Dienstjahren im Unternehmen erreicht wird, 
- 4.
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                die Anpassung der Versorgung an die wirtschaftliche Entwicklung, 
- 5.
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                die Veränderungen der betrieblichen Versorgungsordnungen nach dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung vom 19. Dezember 1974 (BGBl. I S. 3610), 
- 6.
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                die Aufwendungen der Unternehmen für die betriebliche Altersversorgung im Jahre 1976 sowie die Höhe der Pensionsrückstellungen und der Kassenvermögen der Unterstützungskassen am 31. Dezember 1975 und am 31. Dezember 1976.