Außenhandelsstatistik-Durchführungsverordnung (AHStatDV)
Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Statistik des grenzüberschreitenden Warenverkehrs

Ausfertigungsdatum: 02.04.1962


§ 9 AHStatDV Wertstellung

Unter Wertstellung sind die Lieferbedingungen (Angabe, aus der bestimmte Klauseln des Geschäftsvertrages ersichtlich werden) gemäß Anhang 38 der Verordnung (EWG) Nr. 2454/93 zu verstehen.