Adoptionsübereinkommens-Ausführungsgesetz (AdÜbAG)
Gesetz zur Ausführung des Haager Übereinkommens vom 29. Mai 1993 über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption

Ausfertigungsdatum: 05.11.2001


Inhaltsübersicht AdÜbAG

Abschnitt 1
  Begriffsbestimmungen, Zuständigkeiten und Verfahren
§ 1 Begriffsbestimmungen
§ 2 Sachliche Zuständigkeiten
§ 3 Verfahren
Abschnitt 2
  Internationale Adoptionsvermittlung im Verhältnis zu anderen Vertragsstaaten
§ 4 Adoptionsbewerbung
§ 5 Aufnahme eines Kindes
§ 6 Einreise und Aufenthalt
§ 7 Bereiterklärung zur Adoption; Verantwortlichkeiten für ein Adoptivpflegekind
Abschnitt 3
  Bescheinigungen über das Zustandekommen oder die Umwandlung eines Annahmeverhältnisses
§ 8 Bescheinigungen über eine im Inland vollzogene Annahme oder Umwandlung eines Annahmeverhältnisses
§ 9 Überprüfung ausländischer Bescheinigungen über den Vollzug einer Annahme oder die Umwandlung eines Annahmeverhältnisses
Abschnitt 4
  Zeitlicher Anwendungsbereich
§ 10 Anwendung des Abschnitts 2
§ 11 Anwendung des Abschnitts 3