Adoptionsübereinkommens-Ausführungsgesetz (AdÜbAG)
Gesetz zur Ausführung des Haager Übereinkommens
vom 29. Mai 1993 über den Schutz von Kindern und die
Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption
Ausfertigungsdatum: 05.11.2001
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 4 Abs. 17 G v. 17.12.2006 I 3171
Abschnitt 1 Begriffsbestimmungen, Zuständigkeiten und
Verfahren
Abschnitt 2 Internationale Adoptionsvermittlung im
Verhältnis zu anderen Vertragsstaaten
Abschnitt 3 Bescheinigungen über das Zustandekommen oder
die Umwandlung eines Annahmeverhältnisses
Abschnitt 4 Zeitlicher Anwendungsbereich