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Neuntes Rentenanpassungsgesetz (9. RAG)
Neuntes Gesetz über die Anpassung der Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen sowie über die Anpassung der Geldleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung

Ausfertigungsdatum: 28.12.1966


§ 16 9. RAG

Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

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