Neuntes Rentenanpassungsgesetz (9. RAG)
Neuntes Gesetz über die Anpassung der Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen sowie über die Anpassung der Geldleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung


Ausfertigungsdatum: 28.12.1966

Erster Abschnitt Anpassung der Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen
Zweiter Abschnitt Anpassung der Geldleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung
Dritter Abschnitt Gemeinsame Vorschriften und Schlußvorschriften