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< § 20
Anlage 1 >

Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider (42. BImSchV)
Zweiundvierzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

Ausfertigungsdatum: 12.07.2017


Schlussformel 42. BImSchV

Der Bundesrat hat zugestimmt.

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