Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider (42. BImSchV)
Zweiundvierzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

Ausfertigungsdatum: 12.07.2017


§ 20 42. BImSchV Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt einen Monat nach der Verkündung in Kraft. Abweichend von Satz 1 tritt § 13 zwölf Monate nach Verkündung der Verordnung in Kraft.