(Fundstelle: BGBl. I 2010, 1083)
            
            
        
        
            - 
                A.
            
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                    ZieleMit diesen Messungen soll vor allem gewährleistet werden, dass die notwendigen Informationen über Werte für den Hintergrund zur Verfügung stehen. Diese Informationen sind unerlässlich, um 
                     
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                            die erhöhten Werte in stärker schadstoffbelasteten Flächen (städtischer Hintergrund, Industriestandorte, verkehrsbezogene Standorte) sowie den möglichen Anteil des Ferntransports von Schadstoffen beurteilen zu können, 
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                            um die Analyse für die Quellenzuordnung zu unterstützen und 
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                            um das Verständnis für einzelne Schadstoffe wie z. B. Partikel zu fördern. 
 
                    Außerdem sind die Informationen auf Grund des verstärkten Einsatzes von Modellen – auch für städtische Gebiete – notwendig.
                 
 
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                B.
            
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                    StoffeDie Messungen von PM2,5 müssen mindestens die Gesamtmassenkonzentration sowie, zur Charakterisierung der chemischen Zusammensetzung, die Konzentrationen entsprechender Verbindungen umfassen. Zumindest die nachstehenden chemischen Spezies sind zu berücksichtigen: 
                     
                        
                            
                                | SO42- | Na+ | NH4+ | Ca2+ | elementarer Kohlenstoff (EC) |  
                                | NO3- | K+ | Cl- | Mg2+ | organischer Kohlenstoff (OC) |  
 
 
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                C.
            
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                    StandortkriterienDie Messungen sollten – im Einklang mit Anlage 3 Abschnitt A, B und C – vor allem im ländlichen Hintergrund vorgenommen werden.