(Fundstelle: BGBl. I 2010, 1096)
- 1.
-
Ort der Überschreitung:
- a)
-
Region
- b)
-
Ortschaft (Karte)
- c)
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Messstation (Karte, geographische Koordinaten)
- 2.
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Allgemeine Informationen:
- a)
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Art des Gebiets (Stadt, Industriegebiet oder ländliches Gebiet)
- b)
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Schätzung der Größe des verschmutzten Gebiets in Quadratkilometern und der der Verschmutzung ausgesetzten Bevölkerung
- c)
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zweckdienliche Klimaangaben
- d)
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zweckdienliche topographische Daten
- e)
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Art der in dem betreffenden Gebiet zu schützenden Ziele
- 3.
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Zuständige Behörden:Namen und Anschriften der für die Ausarbeitung und Durchführung der Verbesserungspläne zuständigen Personen
- 4.
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Art und Beurteilung der Verschmutzung
- a)
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in den vorangehenden Jahren (vor der Durchführung der Verbesserungsmaßnahmen) festgestellten Werte
- b)
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seit dem Beginn des Vorhabens gemessene Werte
- c)
-
angewandte Beurteilungstechniken
- 5.
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Ursprung der Verschmutzung:
- a)
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Liste der wichtigsten Emissionsquellen, die für die Verschmutzung verantwortlich sind (Karte)
- b)
-
Gesamtmenge der Emissionen aus diesen Quellen (Tonnen/Jahr)
- c)
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Informationen über Verschmutzungen, die ihren Ursprung in anderen Gebieten haben
- 6.
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Analyse der Lage:
- a)
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Einzelheiten über Faktoren, die zu den Überschreitungen geführt haben (zum Beispiel Verkehr, einschließlich grenzüberschreitender Verkehr, Entstehung sekundärer Schadstoffe in der Atmosphäre)
- b)
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Einzelheiten über mögliche Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität
- 7.
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Angaben zu den bereits vor dem 11. Juni 2008 durchgeführten Maßnahmen oder bestehenden Verbesserungsvorhaben:
- a)
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örtliche, regionale, nationale und internationale Maßnahmen
- b)
-
festgestellte Wirkungen
- 8.
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Angaben zu den Maßnahmen oder Vorhaben, die nach dem Inkrafttreten der Richtlinie 2008/50/EG am 11. Juni 2008 zur Verminderung der Verschmutzung beschlossen oder entsprechend Anhang XV Abschnitt B Nummer 3 der Richtlinie 2008/50/EG berücksichtigt wurden:
- a)
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Auflistung und Beschreibung aller in den Vorhaben genannten Maßnahmen
- b)
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Zeitplan für die Durchführung
- c)
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Schätzung der angestrebten Verbesserung der Luftqualität und des für die Verwirklichung dieser Ziele veranschlagten Zeitraums
- 9.
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Angaben zu den geplanten oder langfristig angestrebten Maßnahmen oder Vorhaben
- 10.
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Liste der Veröffentlichungen, Dokumente, Arbeiten usw., die die in dieser Anlage vorgeschriebenen Informationen ergänzen