(Fundstelle: BGBl. I 2010, 1096)
            
            
        
        
            - 1.
- 
                
                    Ort der Überschreitung: 
                     
                        - a)
- 
                            Region 
- b)
- 
                            Ortschaft (Karte) 
- c)
- 
                            Messstation (Karte, geographische Koordinaten) 
 
- 2.
- 
                
                    Allgemeine Informationen: 
                     
                        - a)
- 
                            Art des Gebiets (Stadt, Industriegebiet oder ländliches Gebiet) 
- b)
- 
                            Schätzung der Größe des verschmutzten Gebiets in Quadratkilometern und der der Verschmutzung ausgesetzten Bevölkerung 
- c)
- 
                            zweckdienliche Klimaangaben 
- d)
- 
                            zweckdienliche topographische Daten 
- e)
- 
                            Art der in dem betreffenden Gebiet zu schützenden Ziele 
 
- 3.
- 
                Zuständige Behörden:Namen und Anschriften der für die Ausarbeitung und Durchführung der Verbesserungspläne zuständigen Personen 
- 4.
- 
                
                    Art und Beurteilung der Verschmutzung 
                     
                        - a)
- 
                            in den vorangehenden Jahren (vor der Durchführung der Verbesserungsmaßnahmen) festgestellten Werte 
- b)
- 
                            seit dem Beginn des Vorhabens gemessene Werte 
- c)
- 
                            angewandte Beurteilungstechniken 
 
- 5.
- 
                
                    Ursprung der Verschmutzung: 
                     
                        - a)
- 
                            Liste der wichtigsten Emissionsquellen, die für die Verschmutzung verantwortlich sind (Karte) 
- b)
- 
                            Gesamtmenge der Emissionen aus diesen Quellen (Tonnen/Jahr) 
- c)
- 
                            Informationen über Verschmutzungen, die ihren Ursprung in anderen Gebieten haben 
 
- 6.
- 
                
                    Analyse der Lage: 
                     
                        - a)
- 
                            Einzelheiten über Faktoren, die zu den Überschreitungen geführt haben (zum Beispiel Verkehr, einschließlich grenzüberschreitender Verkehr, Entstehung sekundärer Schadstoffe in der Atmosphäre) 
- b)
- 
                            Einzelheiten über mögliche Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität 
 
- 7.
- 
                
                    Angaben zu den bereits vor dem 11. Juni 2008 durchgeführten Maßnahmen oder bestehenden Verbesserungsvorhaben: 
                     
                        - a)
- 
                            örtliche, regionale, nationale und internationale Maßnahmen 
- b)
- 
                            festgestellte Wirkungen 
 
- 8.
- 
                Angaben zu den Maßnahmen oder Vorhaben, die nach dem Inkrafttreten der Richtlinie 2008/50/EG am 11. Juni 2008 zur Verminderung der Verschmutzung beschlossen oder entsprechend Anhang XV Abschnitt B Nummer 3 der Richtlinie 2008/50/EG berücksichtigt wurden: 
- a)
- 
                Auflistung und Beschreibung aller in den Vorhaben genannten Maßnahmen 
- b)
- 
                Zeitplan für die Durchführung 
- c)
- 
                Schätzung der angestrebten Verbesserung der Luftqualität und des für die Verwirklichung dieser Ziele veranschlagten Zeitraums 
- 9.
- 
                Angaben zu den geplanten oder langfristig angestrebten Maßnahmen oder Vorhaben 
- 10.
- 
                Liste der Veröffentlichungen, Dokumente, Arbeiten usw., die die in dieser Anlage vorgeschriebenen Informationen ergänzen