(31. BImSchV)
31. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen bei der Verwendung organischer Lösemittel in bestimmten Anlagen)

Ausfertigungsdatum: 21.08.2001


Anhang I 31. BImSchV (zu § 1) Liste der Anlagen

Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2001, 2187 - 2188


Bezeichnung der AnlageSchwellenwert für den Lösemittelverbrauch (t/a)Nummer der zugeordneten Tätigkeit im Anhang II
1. Reproduktion von Text oder von Bildern    
1.1 Anlagen mit dem Heatset-Rollenoffset-Druckverfahren 15 1.1
1.2 Anlagen mit dem Illustrationstiefdruckverfahren 25 1.2
1.3 Anlagen für sonstige Drucktätigkeiten 15 1.3
2. Reinigung der Oberflächen von Materialien oder Produkten    
2.1 Anlagen zur Oberflächenreinigung 1 2
3. Textilreinigung    
3.1 Anlagen zur Textilreinigung (Chemischreinigungsanlagen) 0 3
4. Serienbeschichtung von Kraftfahrzeugen, Fahrerhäusern, Nutzfahrzeugen, Bussen oder Schienenfahrzeugen    
4.1 Anlagen zur Serienbeschichtung von Kraftfahrzeugen 0 4.1
4.2 Anlagen zur Serienbeschichtung von Fahrerhäusern 0 4.2
4.3 Anlagen zum Beschichten von Nutzfahrzeugen 0 4.3
4.4 Anlagen zum Beschichten von Bussen 0 4.4
4.5 Anlagen zum Beschichten von Schienenfahrzeugen 5 4.5
5. Fahrzeugreparaturlackierung    
5.1 Anlagen zur Reparaturlackierung von Fahrzeugen 0 5
6. Beschichten von Bandblech    
6.1 Anlagen zum Beschichten von Bandblech 10 6
7. Beschichten von Wickeldraht    
7.1 Anlagen zum Beschichten von Wickeldraht mit phenol-, kresol- oder xylenolhaltigen Beschichtungsstoffen 0 7
7.2 Anlagen zum Beschichten von Wickeldraht mit sonstigen Beschichtungsstoffen 5 7
8. Beschichten von sonstigen Metalloder Kunststoffoberflächen    
8.1 Anlagen zum Beschichten von sonstigen Metall- oder Kunststoffoberflächen 5 8
9. Beschichten von Holz oder Holzwerkstoffen    
9.1 Anlagen zum Beschichten von Holz oder Holzwerkstoffen mit einem jährlichen Lösemittelverbrauch bis zu 15 Tonnen 5 9
9.2 Anlagen zum Beschichten von Holz oder Holzwerkstoffen mit einem jährlichen Lösemittelverbrauch von mehr als 15 Tonnen 15 9
10. Beschichten von Textil-, Gewebe-, Folien- oder Papieroberflächen    
10.1 Anlagen zum Beschichten oder Bedrucken von Textilien und Geweben 5 10.1
10.2 Anlagen zum Beschichten von Folienoder Papieroberflächen 5 10.2
11. Beschichten von Leder    
11.1 Anlagen zum Beschichten von Leder 10 11
12. HolzImprägnierung    
12.1 Anlagen zum Imprägnieren von Holz unter Verwendung von lösemittelhaltigen Holzschutzmitteln 10 12
12.2 Anlagen zum Imprägnieren von Holz unter Verwendung von Teerölen (Kreosote) 0 12
13. Laminierung von Holz oder Kunststoffen    
13.1 Anlagen zur Laminierung von Holz oder Kunststoffen 5 13
14. Klebebeschichtung    
14.1 Anlagen zur Klebebeschichtung 5 14
15. Herstellung von Schuhen    
15.1 Anlagen zur Herstellung von Schuhen 5 15
16. Herstellung von Anstrich- oder Beschichtungsstoffen sowie Herstellung von Bautenschutz- oder Holzschutzmitteln, Klebstoffen oder Druckfarben    
16.1 Anlagen zur Herstellung von Anstrichoder Beschichtungsstoffen 100 16
16.2 Anlagen zur Herstellung von Bautenschutz- oder Holzschutzmitteln 100 16
16.3 Anlagen zur Herstellung von Klebstoffen 100 16
16.4 Anlagen zur Herstellung von Druckfarben 100 16
17. Umwandlung von Kautschuk    
17.1 Anlagen zur Umwandlung von Kautschuk 10 17
18. Extraktion von Pflanzenöl oder tierischem Fett sowie Raffination von Pflanzenöl    
18.1 Anlagen zur Extraktion von Pflanzenöl oder tierischem Fett sowie Raffination von Pflanzenöl 10 18
19. Herstellung von Arzneimitteln    
19.1 Anlagen zur Herstellung von Arzneimitteln 50 19