Der Hauptwahlvorstand ermittelt anhand der Abstimmungsniederschriften der Betriebswahlvorstände das Abstimmungsergebnis und stellt in einer Niederschrift fest:
- 1.
-
die Zahl der insgesamt abgegebenen Stimmen;
- 2.
-
die Zahl der gültigen Stimmen;
- 3.
-
die Zahl der ungültigen Stimmen;
- 4.
-
die Zahl der für den Antrag abgegebenen Stimmen;
- 5.
-
die Zahl der gegen den Antrag abgegebenen Stimmen;
- 6.
-
das Abstimmungsergebnis;
- 7.
-
besondere während der Abstimmung eingetretene Zwischenfälle oder sonstige Ereignisse.