Fluglärm-Außenwohnbereichsentschädigungs-Verordnung (3. FlugLSV)
Dritte Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm

Ausfertigungsdatum: 20.08.2013


§ 11 3. FlugLSV Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.