Fluglärm-Außenwohnbereichsentschädigungs-Verordnung (3. FlugLSV)
Dritte Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm

Ausfertigungsdatum: 20.08.2013


§ 10 3. FlugLSV Auszahlung

Die Außenwohnbereichsentschädigung wird als einmalige Zahlung geleistet.