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< § 5
Anlage >

Gebührenordnung für Maßnahmen bei Typprüfungen von Verbrennungsmotoren (29. BImSchV)
Neunundzwanzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

Ausfertigungsdatum: 22.05.2000


Schlussformel 29. BImSchV

Der Bundesrat hat zugestimmt.

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