Gebührenordnung für Maßnahmen bei Typprüfungen von Verbrennungsmotoren (29. BImSchV)
Neunundzwanzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

Ausfertigungsdatum: 22.05.2000


§ 5 29. BImSchV Inkrafttreten

Die Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.